Künftig kann bei Prostatakrebs eine ärztliche Zweitmeinung beim Facharzt/-ärztin für Urologie oder Strahlentherapie einholt werden
Anspruch haben gesetzlich Versicherte mit lokalem Prostatakarzinom ohne Metastasen
Wer ein lokales Prostatakarzinom ohne Metastasen hat und deshalb operiert oder bestrahlt werden muss, kann künftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen.
Anspruch darauf haben alle gesetzlich Krankenversicherten, denen eine chirurgische Entfernung der Prostata (Prostatektomie), eine Bestrahlung von außen (perkutane Strahlentherapie) oder eine Bestrahlung von innen (Brachytherapie) vorgeschlagen wird. Der Anspruch basiert auf einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Berlin. Diesem muss das Bundesgesundheitsministerium zustimmen.
Ab dem 1. April 2025 tritt die Regelung voraussichtlich in Kraft. Patienten mit dem Wunsch nach einer ärztlichen Zweitmeinung können sich dann an dazu berechtigte Fachärztinnen und Fachärzte für Urologie oder Strahlentherapie wenden.
Das Bundesgesundheitsministerium muss dem Beschluss noch zustimmen
